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   VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20   

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VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20 (https://dejure.org/2021,2230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.2021 - 4 S 4274/20 (https://dejure.org/2021,2230)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 4 S 4274/20 (https://dejure.org/2021,2230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 123 Abs 3 VwGO, Art 19 Abs 4 GG
    Konkurrenteneilverfahren um den Dienstposten "Leiter/in der Dienststelle Beobachter der Länder bei der Europäischen Union"; Erlass eines "Hängebeschlusses"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückgängigmachung der Dienstpostenbesetzung als Länderbeobachter bei der EU mit einem Bewerber und Durchführung eines erneuten Auswahlverfahrens i.R.e. Konkurrenteneilverfahrens; Anforderungen an ein strukturiertes Auswahlgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 521
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 4 S 1777/20

    Option der Ausblendung eines eventuellen Bewährungsvorsprungs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats jedoch grundsätzlich Voraussetzung, um bei Dienstposten, die nicht der Erprobung dienen, von einem Verweis auf das Widerspruchs- bzw. ein etwaiges Hauptsacheverfahren abzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2020 - 4 S 1777/20 -, Juris Rn. 4).

    Denn hier wird zwar um einen in jeder Hinsicht besonderen Dienstposten gestritten, diesem kann jedoch kaum qualifizierte Vorwirkung im Sinne der bereits zitierten diesbezüglichen Rechtsprechung zugesprochen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28.07.2020 - 4 S 1777/20 -, Juris Rn. 3 f.).

    Da im Rahmen eines Konkurrentenstreits um einen Dienstposten ohne qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe eines Statusamts grundsätzlich nur das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG greift (vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, Juris Rn. 7, und vom 28.07.2020 - 4 S 1777/20 -, Juris Rn. 3) und hier keine Anhaltspunkte für Willkür gegeben sind, dürfte die Auswahl der Beigeladenen kaum als rechtswidrig bewertet werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Zudem müssen die Ergebnisse der Auswahlgespräche vielmehr auch hinreichend dokumentiert werden, damit effektiver Rechtsschutz ermöglicht wird (vgl. Senatsbeschluss vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, Juris Rn. 16, m.w.N.).

    Da im Rahmen eines Konkurrentenstreits um einen Dienstposten ohne qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe eines Statusamts grundsätzlich nur das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG greift (vgl. Senatsbeschlüsse vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, Juris Rn. 7, und vom 28.07.2020 - 4 S 1777/20 -, Juris Rn. 3) und hier keine Anhaltspunkte für Willkür gegeben sind, dürfte die Auswahl der Beigeladenen kaum als rechtswidrig bewertet werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Der Senat sieht dementsprechend auch keinen Anordnungsgrund für die begehrte sofortige Rückgängigmachung der erfolgten Dienstpostenbesetzung im Wege des Eilrechtsschutzes gemäß § 123 VwGO (vgl. Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 23), wollte man die Eilanträge auf Erlass von "Hängebeschlüssen" antragsfreundlich insoweit erweiternd auslegen.

    Im Rahmen einer solchen Auswahlentscheidung gelten nicht die für Beförderungen entwickelten Grundsätze, denn dienstliche Beurteilungen sind insoweit vor allem im Binnensystem eines Dienstherrn aussagekräftig (Senatsbeschluss vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 4 S 2420/19

    Beamteneinstellung; Strukturierung des Auswahlverfahrens; Neueinstellung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Das Problem beginnt hier schon damit, dass dienstliche Beurteilungen zwar aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten oder Richter auf dem konkret innegehabten Dienstposten gezeigten Leistungen, jedoch vor allem gemessen an den (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes zu erstellen sind (Senatsbeschluss vom 31.10.2019 - 4 S 2420/19 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, Juris Rn. 32).

    Im vorliegenden Fall verfahrensrechtlich problematisch ist jedoch, dass auch im Rahmen eines strukturierten Auswahlgesprächs alle Bewerbungsunterlagen, vor allem für die Dienstpostenbefähigung maßgebliche Abschlusszeugnisse, Beurteilungen und sonstige Zeugnisse, - etwa tabellarisch gegenübergestellt - ausgewertet und in der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden müssen (Senatsbeschluss vom 31.10.2019 - 4 S 2420/19 -, Juris Rn. 10).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Effektiver Rechtsschutz gegen die Stellenbesetzung zum 01.01.2020 wurde so jedenfalls außerordentlich stark erschwert (zur üblichen zweiwöchigen Wartefrist vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, Juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 4 S 2675/20

    Streitwert im dienstrechtlichen Konkurrenteneilverfahren bzgl. einer bei einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Da die angegriffene Auswahlentscheidung jedenfalls nicht hinreichend unmittelbar eine qualifizierte Vorwirkung für die Vergabe eines Statusamtes entfalten kann, scheint dem Senat der ansonsten im Konkurrenteneilverfahren gegebenenfalls festzusetzende sogenannte "kleine Gesamtstatus" hier nicht angezeigt (zur Problematik vgl. auch Senatsbeschluss vom 06.10.2020 - 4 S 2675/20 -, Juris).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Das Problem beginnt hier schon damit, dass dienstliche Beurteilungen zwar aufgrund der Erkenntnisse über die von dem jeweiligen Beamten oder Richter auf dem konkret innegehabten Dienstposten gezeigten Leistungen, jedoch vor allem gemessen an den (abstrakten) Anforderungen des Statusamtes zu erstellen sind (Senatsbeschluss vom 31.10.2019 - 4 S 2420/19 -, Juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 2 C 1.18 -, Juris Rn. 32).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Gerichtet ist der Folgenbeseitigungsanspruch auf die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands; zu beseitigen sind alle der handelnden Behörde zuzurechnenden rechtswidrigen Folgen ihrer Amtshandlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 1 C 13.14 -, Juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Damit stellt sich die mit bis A 16 bewertete Leistungsstelle für sie nicht als höherwertig dar (das OVG Nds., Beschluss vom 28.01.2020 - 5 ME 166/19 -, Juris Rn. 27 geht sogar von einer Höherwertigkeit der R 2-Ämter aus).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 VR 6.20

    Ablehnung eines Hängebeschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 4 S 4274/20
    Die für den Erlass der begehrten "Hängeverfügungen" prozessual im Rahmen eines Konkurrenteneilverfahrens jedenfalls um einen Dienstposten ohne qualifizierte Vorwirkung zu fordernden "irreversiblen Zustände" bzw. "schweren und unabwendbaren Nachteile" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, Juris Rn. 2, m.w.N.) sind von der Antragstellerin im Sinne von § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO nicht hinreichend glaubhaft gemacht, weshalb auch die Haupt- und Hilfsanträge Nr. 1 erfolglos bleiben müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2019 - 4 S 2000/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im einaktigen Auswahlverfahren; Beurteilungsvorsprung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 4 S 1044/20

    Anforderungen an die Eignungsprognose für einen Leistungsvergleich

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2020 - 4 S 2363/20

    Folgen einer bestandskräftig gewordenen "Wegabordnung" des bisherigen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21

    Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an

    In diesem Fall muss der Dienstherr vielmehr zunächst, auch um seine Auswahlentscheidung über die Vergabe eines auf Lebenszeit zu verleihenden Amtes nicht nur aufgrund einer Momentaufnahme treffen zu können, ernsthaft prüfen, ob und inwieweit auf der Grundlage dieser Leistungseinschätzungen ein tauglicher Qualifikationsvergleich angestellt werden kann, zu diesem Zweck die dort enthaltenen Aussagen "übersetzen" und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander "kompatibel" machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, Juris Rn. 85, allerdings zu abgeordneten Beamten; BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, Juris Rn. 38; Thür. OVG, Beschluss vom 03.02.2021 - 2 EO 200/20 -, Juris Rn. 28), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auswerten und in der Auswahlentscheidung berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 05.02.2021 - 4 S 4274/20 -, Juris Rn. 13).

    Erst und nur dann, wenn auch danach keine hinreichend verlässliche Grundlage für einen Leistungsvergleich besteht oder anhand der Beurteilungen, soweit sie vergleichbar sind, ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber angenommen werden kann, ist zur Feststellung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Raum für den Rückgriff auf weitere Hilfsmittel (Senatsbeschlüsse vom 05.02.2021 - 4 S 4274/20 -, Juris Rn. 12 f., vom 01.02.2019 - 4 S 2770/18 -, Juris Rn. 15, und vom 09.09.2019 - 4 S 2000/19 -, Juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - 4 S 3570/21

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz: fehlender enger zeitlicher Zusammenhang

    Die Aussage, die Einstufung des Dienstpostens, den der Beamte innehabe, sei kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium und könne einen Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern daher nicht ersetzen, gilt allerdings nur für die Dienstpostenvergabe in ihrer "Reinform", bei der der Dienstherr nicht den strengen Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG unterliegt, ihm vielmehr ein weiter, allein durch das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG beschränkter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 05.02.2021 - 4 S 4274/20 -, Juris Rn. 17, vom 28.07.2020 - 4 S 1777/20 -, Juris Rn. 3, vom 16.12.2019 - 4 S 2980/19 -, Juris Rn. 21, und vom 06.06.2017 - 4 S 1055/17 -, Juris Rn. 30).
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